Reisebedingungen

ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALREISEN
Für die Reise gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Schwedischen Reisebüro- und Veranstalterverbands (SRF), die branchenüblich am 28. Juni 2018 vereinbart wurden, sowie die nachstehenden besonderen Bedingungen des Veranstalters. Die besonderen Bedingungen sind kursiv dargestellt.

Der Reiseveranstalter ist berechtigt, besondere Bedingungen anzuwenden, die von den allgemeinen Bedingungen abweichen, sofern dies durch die besondere Art der Reise, besondere Bestimmungen des Transportmittels (z. B. Buchungs- und Verkaufsbedingungen von Linienflügen), abweichende Unterkunftsbedingungen aufgrund der besonderen Reiseart oder besondere Umstände am Reiseziel gerechtfertigt ist. Die besonderen Bedingungen dürfen nicht im Widerspruch zum Pauschalreiserecht zum Nachteil des Reisenden stehen.

Die allgemeinen und besonderen Bedingungen sind Bestandteil des Vertrags.


1. VERTRAG
1.1
Der Vertrag wird für beide Parteien verbindlich, sobald der Veranstalter die Bestellung des Reisenden schriftlich bestätigt hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Veranstalter bestätigt die Bestellung unverzüglich. Ein Widerrufsrecht besteht bei Pauschalreisen nicht.

1.2
Hauptreisender ist die Person, auf deren Namen der Vertrag abgeschlossen wurde. Der Hauptreisende wird in den Reiseunterlagen zuerst genannt oder auf andere Weise eindeutig angegeben. Der Hauptreisende ist zahlungspflichtig gemäß Vertrag. Alle Änderungen und Stornierungen müssen vom Hauptreisenden vorgenommen werden. Ausnahmen können gelten, wenn der Hauptreisende schwer erkrankt und nicht in der Lage ist, Änderungen oder Stornierungen vorzunehmen. Der Hauptreisende ist verantwortlich für korrekte Buchungsdaten aller Mitreisenden. Rückerstattungen erfolgen an den Hauptreisenden.

1.3
Reisende unter 18 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten müssen bei der Buchung angegeben werden. Für bestimmte Reisen können höhere Altersgrenzen gelten; entsprechende Informationen werden bei der Buchung bereitgestellt.

1.4
Die in der Buchungsbestätigung angegebenen Abfahrts- und Rückkehrzeiten sind vorläufig. Der Veranstalter legt die verbindlichen Zeiten so früh wie möglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Abreise fest.

1.5
Der Veranstalter informiert allgemein über Pass- und Visabestimmungen.

1.6
Der Veranstalter informiert allgemein über gesundheitliche Bestimmungen des Reiseziels.

1.7
Zubringerreisen oder Sonderleistungen sind nur Bestandteil des Vertrags, wenn sie gemeinsam mit der Pauschalreise gebucht oder gemeinsam zu einem Gesamtpreis verkauft wurden.

1.8
Sonderwünsche sind nur Bestandteil des Vertrags, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

1.9
Der Reisende ist verpflichtet, die Reiseunterlagen sofort nach Erhalt zu prüfen. Fehler müssen unverzüglich gemeldet werden. Der Veranstalter kann eine Gebühr für Korrekturen verlangen, sofern diese nicht durch den Veranstalter verursacht wurden.

1.10
Adress- und Kontaktdatenänderungen sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.

1.11
Für bestimmte Reisen ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich, über die spätestens bei Buchung informiert wird.

1.12
Flugtickets sind in der gebuchten Reihenfolge zu nutzen.


2. PREIS UND ZAHLUNG
2.1
Der Gesamtpreis muss klar angegeben werden und alle verpflichtenden Leistungen, Steuern und Gebühren enthalten.

2.2
Der Reisepreis ist gemäß vertraglicher Vereinbarung zu zahlen.

2.3
Der Veranstalter kann eine Anzahlung verlangen, die angemessen sein muss.

2.4
Bei Nichtzahlung kann der Veranstalter den Vertrag kündigen und eine angemessene Entschädigung verlangen.

2.5
Sofern nicht anders angegeben, basiert der Preis auf Doppelbelegung.

2.6
Der Veranstalter informiert über mögliche Zusatzkosten.


3. ÄNDERUNG UND STORNIERUNG DURCH DEN REISENDEN
3.1
Änderungen sind nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich.

3.2
Der Reisende kann die Reise stornieren, wobei der Veranstalter Anspruch auf angemessene Stornokosten hat.


4. ÜBERTRAGUNG DES VERTRAGS
4.1–4.3
Der Reisende kann den Vertrag auf eine andere geeignete Person übertragen. Es können angemessene Kosten entstehen. Beide Parteien haften gesamtschuldnerisch.


5. ÄNDERUNGEN VOR ABREISE
5.1–5.4
Der Veranstalter kann Änderungen vornehmen, insbesondere Preisänderungen unter bestimmten Bedingungen. Bei wesentlichen Änderungen hat der Reisende bestimmte Rechte bis hin zur kostenfreien Stornierung.


6. VERANTWORTUNG DES VERANSTALTERS
Der Veranstalter ist verpflichtet, Mängel zu beheben oder gleichwertige Alternativen anzubieten. Bei erheblichen Mängeln bestehen Rechte auf Preisnachlass, Schadensersatz und Rückreise.


7. PREISNACHLASS UND SCHADENSERSATZ
Schadensersatz ist unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen oder begrenzt, insbesondere bei höherer Gewalt oder Verschulden Dritter.


8. REKLAMATION
Mängel müssen innerhalb angemessener Frist gemeldet werden, möglichst vor Ort.


9. VERANTWORTUNG DES REISENDEN
Der Reisende muss Anweisungen befolgen, Formalitäten einhalten und sich korrekt verhalten. Bei Verstößen kann der Vertrag gekündigt werden.


10. ASSISTENZPFLICHT DES VERANSTALTERS
Der Veranstalter ist verpflichtet, Reisenden in Notlagen angemessene Hilfe zu leisten.


11. STREITBEILEGUNG
Streitigkeiten können vor der schwedischen Schlichtungsstelle (ARN) oder vor Gericht geklärt werden.


ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN
Classic World möchte Sie auch in Zukunft als Kunden begrüßen und legt daher Wert auf zufriedene Reisende. Viele unserer Vermieter sind Privatpersonen, die auf Mieteinnahmen angewiesen sind. Daher wurden die folgenden ergänzenden Bedingungen klar und verständlich formuliert.

VERTRAG
Der Vertrag wird verbindlich, sobald Classic World die Buchung schriftlich bestätigt und die Anzahlung fristgerecht eingeht.

PREISE
Preise können sich durch Wechselkurse, Steuern oder Gebühren ändern.

STORNIERUNG
Es gelten die jeweiligen Stornobedingungen der Anbieter.

ANREISE / ABREISE
Übliche Zeiten sind zu beachten; verspätete Ankunft kann zusätzliche Kosten verursachen.

KAUTION
Eine Kaution ist üblich und wird bei Abreise zurückerstattet, ggf. abzüglich Schäden oder Nebenkosten.


Classic World ist Mitglied der schwedischen Reisebürovereinigung (SRF) und verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Reisegarantie bei der Kammarkollegiet.